6 Kreuzer, 1744 Bayern Karl VII., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
Objekttyp:
Münze
Besitzende Einrichtung:
Staatliche Münzsammlung München
Inventarnummer:
6-05828
Münzstand:
Bayern
Münzherr / Auftraggeber / Herausgeber:
Karl VII., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (Münzherr)
Nominal:
6 Kreuzer
Datierung:
1744
Authentizität:
Original
Titel:
Landmünze zu 6 Kreuzern Kaiser Karl VII. von 1744
Münzstätte:
München
Vorderseite (Bild):
Belorbeertes Brustbild mit Gewandumschlag nach rechts. Außen Schriftkreis.
Vorderseite (Legende):
CAROL VII - D G R I S A
Rückseite (Bild):
Gekrönter Reichsadler mit Zepter, Schwert und Reichsapfel in den Klauen, auf der Brust den mit dem Kurhut bekrönten kurfürstlichen Wappenschild, zwischen Jahreszahl und Wertangabe. Oben Schrift.
Rückseite (Legende):
LAND - MINZ
Erläuterungen:
Karl Albrecht trat 1726 die Nachfolge seines Vaters als Kurfürst von Bayern an. In der dieser Funktion akzeptierte er, im Gegensatz zu seinem Vater, nicht die weibliche Erbfolge Österreichs (Pragmatische Sanktion) für die Belange des Reichs. Er fand Unterstützung bei Kursachsen und Preußen, sowie Frankreich. Nach dem Tod Kaiser Karls VI. brach 1740 der Österreichische Erbfolgekrieg aus. In dessen Verlauf konnte Karl Albrecht erst Böhmischer König und 1742 auch Kaiser des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation werden. Allerdings verlor er dafür Bayern, das von seiner Krönung bis zu seinem Tod 1745, er starb an der Gicht, die meiste Zeit unter österreichischer Besatzung stand. Diese Landmünze zu sechs Kreuzern wurde während der Regentschaft Karls VII. als Kaiser in München geprägt.
Material:
Metalle > Silber
Technik:
geprägt
Maße:
Durchmesser: 22,5 mm Gewicht: 3,11 g Stempelstellung: 12 h
22.5
Literatur:
Standardzitierwerk: J. P. Beierlein, „Die Medaillen und Münzen des Gesammthauses Wittelsbach“. Straub, München, 1897. Seite/Nr.: 1965
Standardzitierwerk: W. Hahn und Hahn-Zelleke, A., „Die Münzen der baierischen Herzöge und Kurfürsten 1506 - 1806 : [mit Typenkatalog und Bewertungen]“. Money-Trend-Verl., Wien, 2007. Seite/Nr.: 276